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   OVG Brandenburg, 28.03.2002 - 4 A 783/01.AZ   

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https://dejure.org/2002,24770
OVG Brandenburg, 28.03.2002 - 4 A 783/01.AZ (https://dejure.org/2002,24770)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2002 - 4 A 783/01.AZ (https://dejure.org/2002,24770)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2002 - 4 A 783/01.AZ (https://dejure.org/2002,24770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 87 b Abs. 2
    Äthiopien, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Erkenntnismittel, Einführung in das Verfahren, Erkenntnismittelliste, Beweismittel, Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.03.2002 - 4 A 783/01
    Das Urteil beruht auch auf dieser Verletzung (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerfG, Beschluss vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 300, 302; Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Februar 2000 - 4 A 264/96.A -).

    Dies genügt, um ein Beruhen der angefochtenen Entscheidung auf dem Gehörsverstoß zu bejahen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1993, a. a. O.).

  • BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.03.2002 - 4 A 783/01
    Das Verwaltungsgericht ist zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder von dem Gericht - im Einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 7/95, S. 57 f; BVerfGE 70, 180, 189).

    Der Kläger ist ferner seiner Obliegenheit nachgekommen, die nach Lage des Falles gegebenen prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich das rechtliche Gehör im Verfahren zu verschaffen (vgl. zu dieser Obliegenheit etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995, a. a. O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 17. August 2000 - 4 A 168/00.A -).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.03.2002 - 4 A 783/01
    Das Verwaltungsgericht ist zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder von dem Gericht - im Einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 7/95, S. 57 f; BVerfGE 70, 180, 189).
  • OVG Brandenburg, 05.10.2000 - 4 A 168/00

    Aufhebung eines Beschlusses durch Gegenvorstellung wegen greifbarer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.03.2002 - 4 A 783/01
    Der Kläger ist ferner seiner Obliegenheit nachgekommen, die nach Lage des Falles gegebenen prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich das rechtliche Gehör im Verfahren zu verschaffen (vgl. zu dieser Obliegenheit etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995, a. a. O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 17. August 2000 - 4 A 168/00.A -).
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